Start  /  Verein  /  Satzung

Satzung

Das Fundament unseres Vereins im vollen Wortlaut: Zweck, Gemeinnützigkeit, Schutz vor Gewalt und Missbrauch, Mitgliedschaft, Beiträge und Organe des SV Blau/Weiß Perleberg e.V.

Gemeinnütziger VereinAusschließlich und unmittelbar zur Förderung des Sports.
Schutz vor GewaltKlares Bekenntnis zum Schutz vor körperlicher, seelischer und sexueller Gewalt.
Eingetragener VereinAmtsgericht Perleberg · gegründet 1990.
StandBeschlossen in Perleberg am 13.03.2026.
I

Allgemeine Bestimmungen

  1. Der im Jahr 1990 gegründete Verein führt den Namen: Sportverein (SV) Blau/Weiß Perleberg e.V.
  2. Er ist im Vereinsregister beim Amtsgericht Perleberg unter der laufenden Nummer 9 eingetragen.
  3. Die Farben des Vereins sind „Blau" und „Weiß".
  1. Der SV Blau/Weiß Perleberg e.V. (Körperschaft) mit Sitz in 19348 Perleberg, Hamburger Straße 30A verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
  2. Zweck der Körperschaft ist die Förderung des Sports. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Förderung sportlicher Übungen und Leistungen.
  3. Der Verein verurteilt jegliche Form von Gewalt und Missbrauch, gleich ob körperlicher, seelischer oder sexueller Art. Er stellt sich zur Aufgabe, Maßnahmen zum Schutz der Kinder, Jugendlichen und Erwachsenen vor jeder Art von Gewalt und Missbrauch zu ergreifen.
  1. Die Körperschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
  2. Mittel der Körperschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln der Körperschaft.
  3. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
  4. Bei Auflösung oder Aufhebung der Körperschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen der Körperschaft an den Kreissportbund Prignitz e.V. in 19322 Wittenberge, Perleberger Straße 20, der es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke zu verwenden hat.

Die Rechte und Pflichten der Mitglieder sowie aller Organe des Vereins werden ausschließlich durch diese Satzung geregelt.

II

Mitgliedschaft

  1. Mitglied des Vereins kann jede natürliche Person werden; unabhängig von ihrer politischen Überzeugung, Religion oder Rasse. Für Minderjährige ist die Zustimmungserklärung der gesetzlichen Vertreter erforderlich.
  2. Die Mitgliedschaft wird auf schriftlichen Antrag und erfolgter Zustimmung des Vorstandes bzw. der jeweiligen Abteilungsleitung erworben. Bei einer eventuellen Ablehnung besteht keine Verpflichtung, dem Antragsteller die Versagungsgründe mitzuteilen.
  1. Wer sich um den Verein oder die Förderung des Sports allgemein verdient gemacht hat, kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung zum Ehrenmitglied des Vereins ernannt werden.
  2. Die Ehrenmitglieder haben die gleichen Rechte wie die übrigen Vereinsmitglieder, sind aber von der Beitragspflicht befreit.
  1. Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Austritt, Streichung aus der Mitgliederliste, Ausschluss oder durch den eigenen Tod.
  2. Der Austritt muss spätestens einen Monat vor Quartalsende schriftlich dem Vorstand bzw. der jeweiligen Abteilungsleitung erklärt werden. Der Austritt kann dann zum Quartalsende erfolgen, wenn alle Verpflichtungen dem Verein gegenüber erfüllt sind. Der Mitgliedsausweis sowie alle vereinseigenen Sachen sind zurückzugeben.
  3. Die Streichung aus der Mitgliederliste erfolgt, wenn ein Mitglied länger als 6 Monate seiner Beitragspflicht nicht nachkommt. Die Beitragspflicht bleibt auch nach der Streichung bestehen.
  4. Über einen Ausschluss eines Mitgliedes beschließt der Vorstand. Bestehende Forderungen des Vereins (fehlende Beiträge, vereinseigene Sachen usw.) bleiben auch nach einem Ausschluss bestehen und können bei Nichtbegleichung nach einer angemessenen Frist eingeklagt werden. Gegen den Beschluss des Ausschlusses kann der Betroffene innerhalb von 14 Tagen nach Zustellung schriftlich Widerspruch beim Vorstand einlegen. Bis zu einer endgültigen Entscheidung ruhen sämtliche Rechte des Betroffenen.

Der Wechsel eines Vereinsmitgliedes von einer Abteilung des Vereins in eine andere Abteilung kann nur zum Ende eines Kalenderjahres erfolgen. Der Wechsel ist dann von der neuen Abteilungsleitung an die alte Abteilungsleitung und den Vorstand zu melden.

III

Rechte und Pflichten der Mitglieder

Die Vereinsmitglieder sind insbesondere berechtigt:

  1. den Sport aktiv auszuüben und dazu an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen;
  2. die Einrichtungen des Vereins nach Maßgabe der hierfür getroffenen Bestimmungen zu benutzen;
  3. an den Beratungen und Beschlussfassungen der Mitgliederversammlung teilzunehmen und von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen.

Die Vereinsmitglieder sind insbesondere verpflichtet:

  1. die Satzung des Vereins zu befolgen;
  2. die durch Beschluss der Mitgliederversammlung festgesetzten Beiträge zu entrichten;
  3. nicht gegen die Interessen des Vereins zu handeln.
  1. Es werden Mitgliedsbeiträge für die Vereinskasse erhoben. Über die Höhe der Beiträge entscheidet die Mitgliederversammlung (siehe Anlage).
  2. Die Mitgliedsbeiträge sind halbjährlich bis zum 31.03. bzw. 30.09. oder jährlich bis 31.03. des jeweils geltenden Jahres an die Vereinskasse zu entrichten. Grundlage für die Bemessung sind die Mitgliederzahlen und die Höhe des Mitgliedsbeitrages.
IV

Organe des Vereins

Die Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

  1. Die Mitgliederversammlung setzt sich aus den anwesenden stimmberechtigten Mitgliedern des Vereins zusammen.
  2. Stimmberechtigt sind alle Mitglieder, die das 14. Lebensjahr vollendet haben.
  3. Die Mitgliederversammlung beschließt mit einfacher Mehrheit der anwesenden, stimmberechtigten und ordnungsgemäß geladenen Mitglieder. Bei Stimmengleichheit gilt der zu fassende Beschluss als nicht zustande gekommen.
  4. Der Mitgliederversammlung obliegen insbesondere:
    1. Wahl des Vorstandes und der Revisionskommission
    2. Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, des Kassenwartes/-in und der Revisionskommission
    3. Entlastung des Vorstandes
    4. Festsetzung der Mitgliedsbeiträge
    5. Änderung der Satzung des Vereins
    6. Ernennung von Ehrenmitgliedern
    7. Auflösung bzw. Änderung des Zweckes des Vereins
  5. Ausnahme: Eine Satzungsänderung beschließt die Mitgliederversammlung mit einer Mehrheit von ¾ der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  6. Ausnahme: Eine Auflösung bzw. Änderung des Zweckes des Vereins bedarf der Zustimmung aller anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
  7. Alle Wahlen sind offen. Sie müssen jedoch auf Antrag von mindestens 10 % der anwesenden stimmberechtigten Mitglieder geheim erfolgen.
  8. Den Vorsitz in der Mitgliederversammlung führt der Vorsitzende; im Verhinderungsfall einer seiner Stellvertreter bzw. ein Vorstandsmitglied.
  9. Innerhalb eines Geschäftsjahres findet mindestens eine Mitgliederversammlung statt. Über die Dringlichkeit einer weiteren Mitgliederversammlung entscheidet der Vorstand. Der Vorstand beruft die Mitgliederversammlung spätestens 14 Tage vorher schriftlich, unter Bekanntgabe der Tagesordnung ein.
  10. Über jede Mitgliederversammlung ist ein Protokoll zu fertigen, das vom Vorsitzenden oder einer seiner Stellvertreter bzw. einem Vorstandsmitglied und dem Schriftführer und einem bestellten Mitglied zu unterzeichnen ist.
  1. Die Zusammensetzung des Vorstandes sieht wie folgt aus:
    1. Vorsitzende/r
    2. Erste/r stellvertretende/r Vorsitzende/r
    3. Zweite/r stellvertretende/r Vorsitzende/r
    4. Kassenwart/-in
    5. Jugendwart/-in
    6. Schriftführer/-in; Pressewart/-in
    Nach außen wird der Verein durch jeweils 2 Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten; darunter stets die/der Vorsitzende/r oder einer seiner Stellvertreter/-innen.
  2. Der Vorstand wird durch die Mitgliederversammlung gewählt. Wählen können nur die anwesenden stimmberechtigten Mitglieder des Vereins. Die Wahl erfolgt für die Dauer von 3 Jahren. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  3. Die Mitglieder des Vorstandes sind ehrenamtlich tätig.
  4. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden.
  5. Über die Vorstandsitzungen sind Protokolle zu fertigen.
  6. Der Vorsitzende ist berechtigt, zu den Sitzungen des Vorstandes weitere mit Vereinsfunktionen betraute Mitglieder einzuladen.
  1. In die Revisionskommission müssen mindestens 2 Mitglieder des Vereins gewählt werden.
  2. Die Wahl erfolgt alle 3 Jahre und wird zusammen mit den Vorstandswahlen durchgeführt. Eine Wiederwahl ist zulässig.
  3. Die Mitglieder der Revisionskommission dürfen nicht Mitglieder des Vorstandes sein.
  4. Es sind nach ihrer Befähigung geeignete Mitglieder auszuwählen.
  5. Die Mitglieder der Revisionskommission sind berechtigt, Einblick in die Kassenunterlagen des Vereins zu nehmen.
  6. Durch die Mitglieder der Revisionskommission werden mindestens einmal jährlich Kassenprüfungen vorgenommen.
  7. Über die durchgeführten Kassenprüfungen ist auf der Mitgliederversammlung ein Bericht vorzulegen.
V

Allgemeine Schlussbestimmungen

Geschäftsjahr ist das jeweilige Kalenderjahr.

  1. Diese Satzung tritt am Tage ihrer Beschlussfassung in Kraft.
  2. Gleichzeitig tritt die bis dahin gültige Satzung außer Kraft.

Perleberg, den 13.03.2026

Vorsitzende/r1. stellv. Vorsitzende/r2. stellv. Vorsitzende/r Kassenwart/-inJugendwart/-inSchriftführer/-in / Pressewart/-in
§

Anlage zu § 11 · Beiträge

Die Höhe der Mitgliedsbeiträge wurde auf Beschluss der Mitgliederversammlung des SV Blau/Weiß Perleberg e.V. am 16. November 2018 wie folgt festgelegt:

Bis zum vollendeten 18. Lebensjahr1,20 €
Über dem vollendeten 18. Lebensjahr2,00 €

Beträge pro Monat. Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.

Bankverbindung: Volks- & Raiffeisenbank Prignitz eG · IBAN DE15 1606 0122 0502 0492 79 · BIC GENODEF1PER

Diese Seite gibt die Satzung im Wortlaut wieder. Die unterschriebene Originalfassung erhältst du auf Anfrage beim Vorstand.

Satzung anfragen